Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand ist 02.11.2020

1. Allgemeines und Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB") gelten für  alle Mietverträge zwischen housedoll® Salvadore-Hugo Garth (nachfolgend Vermieter") und einem Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Mieter/-in“). Die Mietsache (nachfolgend auch „Puppe“) bestimmt sich nach einem auf der Website des Vermieters aufgelisteten Mietgegenstandes. 

    1.2 Mieter/-in kann nur sein, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Bei der Warenabholung oder beim Versand kann zum Altersnachweis die Vorlage eines gültigen Personalausweises verlangt werden. 

      1.3 Die auf der Website des Vermieters beschriebenen Charaktereigenschaften einer Puppe sind frei erfunden und dienen lediglich dazu, die Phantasie anzuregen. Die Puppen sind nicht in der Lage, die beschriebenen Dienste selbständig auszuführen. 
        1.4 Durch diese AGB wird der Einbeziehung von eigenen Geschäftsbedingungen des Mieters/der Mieterin widersprochen, es sei denn, etwas anderes ist ausdrücklich und schriftlich vereinbart. 
          1.5 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist gemäß § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. 
            1.6 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist gemäß § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. 
              2. Vertragsschluss

              2.1 Die auf der Website des Vermieters („www.housedoll.de“) beschriebenen Mietsachen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Vermieters dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots zum Zwecke des Abschlusses eines Mietvertrages durch den Mieter/die Mieterin. 

                2.2 Der Mieter/ die Mieterin kann das Angebot über das in die Website des Vermieters integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Mieter/die Mieterin, nachdem er die ausgewählten Mietsachen in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des, den Bestellvorgang abschließenden, Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Mietsachen ab. Ferner kann der Mieter/die Mieterin das Angebot auch telefonisch, per E-Mail oder postalisch gegenüber dem Vermieter abgeben. 
                  2.3 Der Vermieter kann das Angebot des Mieters/der Mieterin innerhalb von fünf Tagen annehmen, indem 
                    • er dem Mieter/der Mieterin eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Mieter maßgeblich ist, oder 
                    • er dem Mieter/der Mieterin die Mietsache überlässt, wobei insoweit der Zugang der Mietsache beim Kunden maßgeblich ist, oder
                    • er den Mieter/die Mieterin nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert. 

                    Liegen mehrere der oben genannten Annahmemöglichkeiten vor, so kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der oben genannten Möglichkeiten zuerst eintritt. Nimmt der Vermieter das Angebot des Mieters/der Mieterin innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass das Angebot des Mieters/ der Mieterin erlischt. 

                    2.4 Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Mieter/die Mieterin und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. 

                    2.5 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Vermieters wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Vermieter gespeichert und dem Mieter/der Mieterin nach Absendung von dessen Bestellung in Textform (E-Mail) übermittelt. Eine darüberhinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Vermieter erfolgt nicht. 

                    2.6 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Vermieters kann der Mieter/die Mieterin mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Mieter/die Mieterin im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den Bestellvorgang abschließenden Button anklickt.

                    2.7 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

                    2.8 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Mieter/die Mieterin hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Vermieter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Mieter/die Mieterin bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Vermieter oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können. 

                    3. Überlassung der Mietsache

                    3.1 Die Überlassung der Mietsache erfolgt grundsätzlich auf dem Versandweg an die vom Mieter/ von der Mieterin angegebene Lieferanschrift. Dabei ist die im Bestellprozess des Vermieters angegebene Lieferanschrift maßgeblich, sofern nichts anderes vereinbart ist. 

                      3.2 Erfolgt eine Rücksendung der versandten Mietsache an den Vermieter durch das Transportunternehmen, aufgrund einer nicht erfolgreichen Zustellung beim Mieter/ bei der Mieterin, so trägt der Mieter/die Mieterin die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Mieter/die Mieterin sein Widerrufsrecht wirksam ausübt, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, der Vermieter hat ihm die Leistung in einer angemessenen Zeit vorher angekündigt.

                        3.3 Kann die Mietsache dem Mieter aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht zugestellt werden, so gilt dennoch die vereinbarte Mietdauer. Das bedeutet, die Mietdauer beginnt mit dem Tag des ersten Zustellungsversuches. Der Vermieter ist berechtigt, den durch den Annahmeverzug des Mieters entstandenen Mehraufwand in Rechnung zu stellen. 

                        3.4 Bei Selbstabholung informiert der Vermieter den Mieter/die Mieterin zunächst per E-Mail darüber, dass die Mietsache zur Abholung bereitsteht. Nach Erhalt dieser E-Mail kann der Mieter/die Mieterin die Mietsache, nach Absprache mit dem Vermieter, am Sitz des Vermieters abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet. 

                          4. Miete und Zahlungsbedingungen 

                            4.1 Die auf der Website des Vermieters angegebenen Preise sind Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden auf der Website des Vermieters gesondert angegeben. 

                              4.2 Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung der Mietsache, sowie für deren Instandhaltung und Instandsetzung. 
                                4.3 Auf Wunsch des Mieters/der Mieterin vorgenommene Anpassungen und/oder Änderungen der Mietsache sind gesondert zu vergüten, soweit sie nicht zur Instandhaltung bzw. Instandsetzung der Mietsache, bzw. zur Sicherung des vertragsmäßigen Gebrauchs erforderlich sind. Hierüber wird vom Vermieter eine Rechnung erstellt. 
                                  4.4 Die Miete wird wie folgt abgerechnet:  

                                    Die Miete ist für die gesamte Vertragslaufzeit im Voraus zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Für die Zahlung der Miete kann der Mieter/die Mieterin zwischen unterschiedlichen Zahlungsarten wählen, die auf der Website des Vermieters angegeben werden. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sind zusammen mit der Miete zu entrichten. 

                                    4.5 Kündigt der Kunde den Vertrag aus einem wichtigen Grund, ist er zum Schadensersatz für die entstandenen Aufwendungen und die geminderten Möglichkeiten einer anderweitigen Vermietung verpflichtet. 

                                      Der Schadensersatz beläuft sich auf den Gesamtbetrag (brutto) und ermäßigt sich wie folgt: 

                                      • Stornierung bis zu 2 Tage vor Vermietung: kostenfrei 
                                      • Stornierung bis zu 24 Stunden vor Vermietung: 50 % des Bruttobetrages 

                                      Bei bereits geleisteter Vorauskasse werden etwaige Zahlungen einbehalten. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass housedoll® Salvadore-Hugo Garth kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist als die vorstehend aufgeführten Beträge. 

                                      5. Kaution 

                                        5.1 Der Vermieter behält sich zur Sicherung seiner Ansprüche das Recht vor, vom Mieter/von der Mieterin eine Sicherheit in Form einer Geldsumme (Kaution) zu verlangen, deren Höhe auf der Website des Vermieters entnommen werden kann. Die Höhe der vom Mieter/von der Mieterin zu leistenden Kaution richtet sich nach dem Verkehrswert der Mietsache. Die Kaution ist vom Mieter im Voraus in gleicher Weise wie die Miete zu entrichten. 

                                          5.2 Gibt der Mieter/die Mieterin die Mietsache bei Beendigung des Mietverhältnisses in ordnungsgemäßem Zustand und mit dem vollständigen Zubehör zurück, so zahlt der Vermieter die vom Mieter/von der Mieterin gezahlte Kaution innerhalb von sieben Werktagen an den Mieter/die Mieterin zurück. Für die Rückzahlung der Kaution verwendet der Vermieter grundsätzlich das gleiche Zahlungsmittel, welches der Mieter/die Mieterin für die Zahlung der Kaution verwendet hat. 
                                            5.3 Gibt der Mieter/die Mieterin die Mietsache nicht vollständig oder nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurück oder ist die Mietsache dauerhaft abhandengekommen, so behält der Vermieter den entsprechenden Betrag von der Kaution zur Deckung seines Schadens ein, sofern der Mieter/die Mieterin dies zu vertreten hat. Der Vermieter behält sich die Geltendmachung eines höheren Schadens vor, sofern die Kaution nicht zur Deckung des Schadens ausreicht. 
                                              6. Gebrauch der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte 

                                                6.1 Die Überlassung der Mietsache erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den Mieter/die Mieterin. Die Mietsache darf nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken verwendet werden. 

                                                  6.2 Das Mitnehmen der Mietsache ins Ausland ist nicht gestattet. 
                                                    6.3 Der Mieter/die Mieterin ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch an der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere diese an Dritte weiter zu vermieten oder zu verleihen. 
                                                      6.4 Die Mietsache inklusive des gesamten Zubehörs bleibt während des gesamten Mietzeitraums im Eigentum des Vermieters. 
                                                        6.5 Bei Pfändungen des Mietobjekts durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter ist der Mieter/die Mieterin verpflichtet, unverzüglich auf das Eigentum von housedoll® Salvadore-Hugo Garth hinzuweisen und den Vermieter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Sofern der Dritte die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht erstattet, haftet hierfür der Mieter/die Mieterin, wobei Anwaltskosten nach dem RVG abgerechnet werden. 
                                                          7. Obliegenheiten des Mieters/der Mieterin 

                                                            7.1 Der Mieter/die Mieterin hat die Mietsache unmittelbar nach Empfang auf Vollständigkeit und einwandfreie Beschaffenheit zu überprüfen. Sie gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, wenn eventuelle Mängel nicht umgehend – spätestens bis zum Ablauf des Tages der Zustellung nach Empfang – per E-Mail an den Vermieter gemeldet worden sind. 

                                                              7.2 Der Mieter/die Mieterin hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Er wird die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Vermieters im Rahmen des ihm Zumutbaren befolgen. Kennzeichnungen der Mietsache, insbesondere Schilder, Nummern oder Aufschriften, dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden. 

                                                                7.3 Der Mieter/die Mieterin haftet für alle aufkommenden Schäden infolge von Vorsatz und Fahrlässigkeit oder Diebstahls. 
                                                                  8. Änderungen an der Mietsache 

                                                                    8.1 Der Vermieter ist berechtigt, Änderungen an der Mietsache vorzunehmen, sofern diese der Erhaltung dienen. Maßnahmen zur Verbesserung dürfen nur vorgenommen werden, wenn sie für den Mieter/die Mieterin zumutbar sind und hierdurch der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache nicht beeinträchtigt wird. Der Vermieter hat den Mieter/die Mieterin über entsprechende Maßnahmen rechtzeitig im Voraus in Kenntnis zu setzen. Entstehen dem Mieter/der Mieterin aufgrund dieser Maßnahmen Aufwendungen, so sind diese vom Vermieter zu ersetzen. 

                                                                      8.2 Änderungen und Anbauten an der Mietsache durch den Mieter/die Mieterin bedürfen der vorhergehenden schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Dies gilt insbesondere für Anbauten oder Einbauten sowie die Verbindung der Mietsache mit anderen Gegenständen. Bei Rückgabe der Mietsache stellt der Mieter auf Verlangen des Vermieters den ursprünglichen Zustand wieder her. 

                                                                        8.3 Jeder auftretende Mangel, Schaden oder Verlust der Mietsache dem Vermieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 
                                                                          9. Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters/der Mieterin bei Mängeln 
                                                                            9.1 Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache für die Dauer der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und die dazu erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Die entsprechenden Maßnahmen werden in regelmäßigen Wartungsintervallen sowie beim Auftreten von Mängeln, Störungen oder Schäden durchgeführt. Dem Vermieter ist der hierzu erforderliche Zugang zu der Mietsache zu gewähren. 
                                                                              9.2 Der Mieter/die Mieterin hat dem Vermieter auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 
                                                                                9.3 Die Behebung von Mängeln erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung bzw. Reparatur der Mietsache. Hierzu ist dem Vermieter ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Mit Zustimmung des Mieters/der Mieterin kann der Vermieter die Mietsache oder einzelne Komponenten der Mietsache zum Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen. Der Mieter/die Mieterin wird seine Zustimmung hierzu nicht unbillig verweigern. 
                                                                                  9.4 Eine Kündigung des Mieters/der Mieterin gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Vermieter ausreichend Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Vermieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Mieter/die Mieterin gegeben ist.  
                                                                                    9.5 Die Rechte des Mieters/der Mieterin wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung des Vermieters Änderungen an der Mietsache vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Mieter/die Mieterin weist nach, dass die Änderungen keine für den Vermieter unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Die Rechte des Mieters/der Mieterin wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Mieter/die Mieterin zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536a Abs. 2 BGB berechtigt ist, und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden. 
                                                                                      10. Sauberkeit und Hygiene 

                                                                                        10.1 Die Mietsache wird vom Vermieter in einem geprüften, gereinigten und desinfizierteZustand übergeben. Sollte der Mieter/die Mieterin die Mietsache über den normalen Gebrauch hinaus verschmutzen, wird ihm ein Reinigungsmehraufwand von 70 € berechnet. 

                                                                                          10.2 Insbesondere das Vaginalinsert ist nach Benutzung (Benutzung nur mit einem Kondom) durch den Mieter/die Mieterin herauszunehmen und zu reinigen. 

                                                                                            11. Haftung 

                                                                                              11.1 Sowohl der Vermieter als auch der Mieter/die Mieterin verpflichten sich, alle zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Leistungen notwendigen Vertrags-, Sorgfalts- und Rücksichtnahmepflichten zu achten und zu wahren. Bei einer Pflichtverletzung können vertragliche, vertragsähnliche und gesetzliche, auch deliktische Ansprüche auf Schadens- und Aufwendungsersatz entstehen und gegebenenfalls geltend gemacht werden. Notwendige Vertrags-, Sorgfalts- und Rücksichtnahmepflichten sind Pflichten, die sich aus dem Vertrag für den Vermieter und Mieter/Mieterin ergeben und zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt werden. 

                                                                                                11.2 Der Vermieter haftet grundsätzlich nur für Umstände, die er zu vertreten hat. Dies liegt vor: 

                                                                                                  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, 
                                                                                                  • bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, 
                                                                                                  • aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist, 
                                                                                                  • aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz. 

                                                                                                  Im Übrigen ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen. 

                                                                                                  11.3 Verletzt der Vermieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern er diesen zu vertreten hat 
                                                                                                    11.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Vermieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter. 
                                                                                                      12. Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses 

                                                                                                        12.1 Das Mietverhältnis wird befristet geschlossen und endet automatisch mit Ablauf der   vereinbarten Mietdauer. Die Mietdauer wird dem Mieter/der Mieterin auf der Website des Vermieters mitgeteilt und ist Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung. 

                                                                                                          12.2 Die Mietzeit beginnt mit Überlassung der Mietsache an den Mieter/die Mieterin. 

                                                                                                            12.3 Das Recht des Mieters/der Mieterin zur außerordentlichen Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs sowie das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 
                                                                                                              12.4 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. per E-Mail).  
                                                                                                                13. Rückgabe der Mietsache 

                                                                                                                  13.1 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Mieter/die Mieterin dem Vermieter die Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. 

                                                                                                                    13.2 Der Mieter/die Mieterin hat die Kosten für die Wiederherstellung bei allen von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln an der Mietsache zu ersetzen. 

                                                                                                                      13.3 Ist der Mieter/die Mieterin durch den Vertrag zur Rücksendung der Mietsache verpflichtet, trägt er die Kosten für den Rücktransport der Mietsache, sofern nichts anderes vereinbart ist. 

                                                                                                                        13.4 Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Mieter/die Mieterin verpflichtet, dem Vermieter für jeden Tag der Überschreitung einen dem vereinbarten Mietzins entsprechenden Betrag zu bezahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens behält sich der Vermieter ausdrücklich vor. 

                                                                                                                        13.5 Sofern für die Rückgabe der Mietsache die Abholung durch den Vermieter vereinbart wurde, verpflichtet sich der Mieter, die Mietsache innerhalb der vorher vereinbarten Zeitspanne zur Abholung bereitzustellen. Stellt der Mieter die Mietsache nicht innerhalb dieser Zeitspanne für die Abholung zur Verfügung, so verlängert sich die Mietdauer automatisch um eine Nacht. Der Vermieter ist berechtigt die weitere Nacht und den dadurch entstandenen Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Die zusätzlichen Kosten können der Preisliste auf der Website des Vermieters entnommen werden. Der Mieter setzt sich umgehend mit dem Vermieter in Verbindung, um die Abholung der Mietsache für den darauffolgenden Tag zu vereinbaren.

                                                                                                                          14. Datenschutz 

                                                                                                                            14.1 Im Rahmen der vertragsgemäßen Leistungserbringung werden personenbezogene Daten des Mieters/der Mieterin erhoben und verarbeitet, soweit diese hierfür erforderlich sind und die Datenverarbeitung durch gesetzliche Vorschriften erlaubt ist, oder vom Gesetzgeber angeordnet ist.  

                                                                                                                              14.2 Die personenbezogenen Daten werden vertraulich, sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, sofern dies nicht für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist und/oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung an Dritte besteht.  

                                                                                                                                14.3 Weitere Informationen bzgl. des Datenschutzes sind auf unserer Internetseite zu finden: https://www.housedoll.de/pages/datenschutz
                                                                                                                                  15. Widerrufsrecht 

                                                                                                                                    15.1 Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.  

                                                                                                                                      15.2 Das Widerrufsrecht kann gemäß § 312g II Nr. 3 BGB aus Gründen des Gesundheitsschutzes und der Hygiene ausgeschlossen sein, wenn die Hygieneversiegelung nach der Auslieferung der Mietsache entfernt wurde.   

                                                                                                                                        15.3 Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Vermieters. 
                                                                                                                                          16. Schlussbestimmungen, Salvatorische Klausel 

                                                                                                                                            16.1 Jegliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form. 

                                                                                                                                              16.2 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Der Vermieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet, hierzu jedoch grundsätzlich bereit. 

                                                                                                                                                16.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, oder in Folge einer Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden, oder weisen diese AGB Lücken auf, so sind sich der Vermieter und Mieter/Mieterin darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieser AGB davon unberührt bleiben und folglich ihre Wirksamkeit behalten.  
                                                                                                                                                  16.4 Soweit der Vertrag oder diese AGB Regelungslücken enthalten, oder durch Unwirksamkeit oder Nichtigkeit Regelungslücken entstehen, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrags und dem Zweck der AGB vereinbart hätten, wenn die Regelungslücke bekannt gewesen wäre. 
                                                                                                                                                    16.5 Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich im Zusammenhang mit der vertraglichen Leistung ergeben, unterliegen deutschem Recht. 

                                                                                                                                                      16.6 Gerichtsstand ist ausschließlich Berlin. 

                                                                                                                                                       

                                                                                                                                                      Um unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen herunterzuladen oder auszudrucken, verwende bitte die jeweilige Browserfunktion.